Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Jr. 6308.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Saganer Kreises im Betrage von 95,000 Thalern. Vom 26. März 
1866. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
Nachdem von den Kreisständen des Saganer Kreises auf dem Kreistage 
vom 4. Mai 1865. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Krreise 
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe 
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstäinde: zu diesem 
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der 
Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 
95,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der 
Gläbbiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit 
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen 
um Betrage von 95,000 Thalern, in Buchstaben: fünf und neunzig Tausend 
Taern, welche in Apoints à 100 Thaler nach dem anliegenden Schema 
“auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier einhalb Prozent jährlich zu 
verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich 
vom Jahre 1867. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals, 
untker Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu amor- 
tisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung 
mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obli- 
gationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen- 
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obli- 
gationen eine Gewährleistung Seirens des Staats nicht übernommen wird, ist 
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 20. März 1866. 
(L. 8S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
(Nr. 6308.) Pro-
	        
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