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(Nr. 6309.) Allerhochster Erlaß vom 26. März 1866., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Stendal, im Regierungsbezirk Magdeburg,
für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Neuendorf, im
Kreise Stendal, über Kremkau bis an die Kreisgrenze zum Anschlusse an
die Chaussee nach Gardelegen.
Na Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Sten-
dal, im Regierungsbezirk Magdeburg, beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der
Straße von Neuendorf, im Kreise Stendal, über Kremkau bis an die Kreis-
grenze zum Anschlusse an die Chaussee nach Gardelegen genehmigt habe, ver-
leihe Ich hierdurch dem Kreise Stendal das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
Ich dem genannten Kreise gegen Uebersahzn der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 26. März 18066.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Fr. 6900—6310) 295 (Nr. 6310.)