Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 232 — 
(Nr. 6320.) Allerhochster Erlaß vom 16. April 1866., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Chausseestrecke 
von Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer Chaussee bei 
Freckenhorst, in den Kreisen Münster und Warendorf des Regierungsbezirks 
Münster, an die Gemeinden Wiegbold Wolbeck und Kirchspiel Wolbeck, 
die Landgemeinden Alverskirchen und Everswinkel, sowie an die Landge- 
meinde und die Stadt Freckenhorft. · 
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 5. Dezember 1864. den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer 
Chaussee bei Freckenhorst, in den Kreisen Münster und Warendorf des Regierungs- 
bezirks Munster, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Wiegbold 
Wolbeck und Kirchspiel Wolbeck, den Landgemeinden Alverskirchen und Evers- 
winkel, sowie der Landgemeinde und der Stadt Freckenhorst das Expropriations-= 
recht für die zu der Chausseestrecke von Wolbeck nach Freckenhorst erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den 
genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung 
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausscegeldes nach den Bestimmungen 
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ= 
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der 
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be- 
slimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch 
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehang#ten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte 
Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 106. April 1866. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
(Nr. 6321.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.