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(Nr. 6320.) Allerhochster Erlaß vom 16. April 1866., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Chausseestrecke
von Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer Chaussee bei
Freckenhorst, in den Kreisen Münster und Warendorf des Regierungsbezirks
Münster, an die Gemeinden Wiegbold Wolbeck und Kirchspiel Wolbeck,
die Landgemeinden Alverskirchen und Everswinkel, sowie an die Landge-
meinde und die Stadt Freckenhorft. ·
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom 5. Dezember 1864. den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Münster über Wolbeck nach der Hamm-Warendorfer
Chaussee bei Freckenhorst, in den Kreisen Münster und Warendorf des Regierungs-
bezirks Munster, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Wiegbold
Wolbeck und Kirchspiel Wolbeck, den Landgemeinden Alverskirchen und Evers-
winkel, sowie der Landgemeinde und der Stadt Freckenhorst das Expropriations-=
recht für die zu der Chausseestrecke von Wolbeck nach Freckenhorst erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den
genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausscegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ=
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be-
slimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehang#ten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 106. April 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6321.)