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Meliorationsanlagen des Verbandes zur Entwässerung des Thales der faulen
Obra oberhalb der Hammermühle bei Bomst bekennt sich der unterzeichnete
Vorstand Namens des genannten Verbandes durch diese, für jeden Inhaber
gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von
.......... Thalern Preußisch Kurant, welche einen Theil jener Darlehnsschuld
bildet und mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 40,000 Thalern geschieht nach
Vollendung der Bauten, spatestens aber vom 1. Januar 1869. ab, allmälig
innerhalb eines Zeitraums von neun und dreißig Jahren aus einem zu diesem
Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigslens Einem Prozent jährlich, unter
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe
des genehmigten Tilgungsplans.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, wenn
solche nicht durch Ankauf unter dem Nennwerthe erfolgen kann, durch das
Loos bestimm#. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1869. ab in dem Monat
Mai jeden Jahres und die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen wird dann
in dem Zinstermine am 2. Januar des folgenden Jahres geleistet. Der Ver-
band behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus=
loosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen
zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowle des Ter-
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Frank-
furt und Posen, im Preußischen Staatsanzeiger, in den Kreisblättern des
Züllichau-Schwiebuser, Meseritzer und Bomster Kreises. Sollte eines dieser
Blätter eingehen, so bestimmt die Regierung in Frankfurt, in welchem andern
Blatte die Bekanntmachung erfolgen soll, und publizirt dies durch die übrigen
obengenannten Blätter. Die Regierung in Frankfurt kann auch anordnen und
in gleicher Weise publiziren, daß die Vekanmmachung noch in eine zu Berlin
oder Posen erscheinende Zeitung inserirt werden soll.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen, den 2. Januar und 1. Juli, mit vier und einhalb
Prozen jährlich in gleicher Munzsorte mit jenem verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Räck-
gabe der ausgegebenen Zinkupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Verbandskasse in Brätz, und zwar in der nach dem Eintrikt des Fällig=
keitstermins folgenden Zeit, sowie an den Fälligkeitsterminen selbst, auch an den
zuolie durch die öffentliche Bekanntmachung zu bezeichnenden Vermittelungs-
Zahlstellen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der spateren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen. ·
(Nr. 6827.) Die