Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinzen Brandenburg und DHosen, 
Negierungebezirke Frankfurt und Posen. 
Talon. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation 
des Verbandes zur Entwässerung des Thales der faulen Obra oberhalb der 
Hammermühle bei Bomst 
M .... übeer Thaler 
die . . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Ver- 
bandskasse zu Brätz. 
Bräátz, den .... .. .. 18.. 
(Trockener Stempel.) 
Der Vorstand des Verbandes zur Entwässerung des Thales der 
faulen Obra oberhalb der Hammermühle bei Bomft. 
(Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden und zweier Mitglieder.) 
Kontrole bBbb. .4 (Unterschrift des Rendanten.) 
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Empfangs-= 
berechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren 
egangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aushändigung der Kupons an den 
Petlegranten des Talons bei der Verbandekasse protestirt.) 
  
(Tr. 6328.)
	        
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