Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6329.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Goldaper Kreises im Betrage von 80,000 Thalern. Vom 16. April 
1866. 
Wr- Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreisständen des Goldaper Kreises auf dem Kreis- 
tage vom 9. August 1865. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geleminle im Wege einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens 
der Glaubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 
80,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der 
Gldubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit 
des K. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur usseellung von Obligationen zum 
Betrage von 80,000 Thalern, in Buchstaben: achtzig Tausend Thalern, welche in 
folgenden Apoints: 
40,000 Thaler à 1000 Thaler, 
4,000 à 500 
12,000 à 100 
4,000 à 50 
5560),6000 Thaler, 
nach dem alichenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden 
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1867. ab mit wenigstens jahrlich Einem Pro- 
zent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Schuldverschreibungen 
zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge- 
nehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser 
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des 
Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhándigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kbniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 16. April 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr.D Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
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