Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Goldaper Kreises 
Littr. .. ... — 
über Thaler z. Prozent Zinsen über 
....... halerSilbetgkoschen 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gezen dbessen Rückgabe in der 
Seit vom..........·... bs............ resp. E 
und späterhin die Zinsen der ombenammen Kreis-Obligation 
"66 das Halbjahr vroo . .. bis mit (in Buchstaben) 
..... ThalernSilbergroschenhabet-KreisKommunackassezuGoldap 
Golbap,den.tsss............... 18. 
DieständifcheFinanz-KommissionfürdenChausseebauim 
Goldaper Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültige wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Goldaper Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Goldaper Kreises 
Littr. ..... As .... uͤber .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
H#n zu Goldap, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch er- 
oben ist 
Goldap, den . .ten ..... . . .. 18. 
Die ständische Finanz-Kommission für den Chausseebau im 
Goldaper Kreise. 
  
(r. 6329—6330, (Nr. 6330.)
	        
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