Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

der  in  der  Gesetz-Sammlung  für  die  Königlichen  Preußischen  Staaten

Chronologische  Uebersicht

vom  Jahre  1866

enthaltenen  Gesetze,  Verordnungen  2c.

 

 

Datum  usgegeben  Nr.  Nr.
des  In  Inhalt.  des  des  JSeite.
Gesetzes  ꝛe.]  Berlin.  -  Stücks.»Geseyes.
1863.  1866.
11.  Septbr.  8.  August.]  Vertrag  mit  der  Herzoglich  Sachsen-Coburg  und  40.  6389.472-481.
Gothaischen  Regierung,  betreffend  die  Herstellung  Anl.
1864  einer  Eisenbabn  von  Gotha  über  Langen-864.
  salza  und  Mühlhausen  nach  Leinefelde.
21.  März.29.  Septbr.]  Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber  50.  6417.56-590
lautender  Kreis-Obligationen  des  Schleidener
  Kreises  im  Regierungsbezirk  Aachen  zum
1865.  Gesammtbetrage  von  60,000  Thalern.
24.  Janr.  24.  Novbr.  Statut  der  Pommerschen  Hypotheken-  60.  6454.704-730.
Aktienbank  zu  CGöslin.  Unl.
3.  Juni.  4.  Mai.  Vertrag  zwischen  Preußen  einerseits  und  Anhalt  10.  6305.  205-207.
andererseits,  die  Fortdauer  des  Anschlusses  des
Herzogthums  Anhalt  an  das  Joll=  und
«  Steuersystem  Preußens  betreffend.
7.  Jull.  4.  März.Vertrag  zwischen  der  Herzoglich  Sachsen-Coburg-  9.  6273.95-107.
Golanschen,  sowie  der  Fürstlich  Schwarzburg-=  Anl.
Sondershäuser  Regierung  einerseitc  und  der
Thüringischen  Eisenbahngesellschaft  andererseits,
  betreffend  die  Herstellung  einer  Eisenbahn
  von  Dietendorf  nach  Arustadt.
16.  August.10.  —  Schiffahrts-Vertrag  zwischen  Preußen  und  7.  6205.·
Großbritannien.
Oktbr.  4.  Mai.  Vertrag  zwischen  Preußen,  Bayern,  Sachsen,  Han-  16.  6306.  207-209

 

 

nover,  Württemberg,  Baden,  Kurhessen,  dem
Großherzogthum  Hessen,  den  zum  Thüringischen
Noll=  und  Handelsvereine  gehörigen  Staaten,
Braunschweig,  Oldenburg,  Nassau  und  der  freien
Stadt  Frankfurt  einerseits,  und  dem  Großherzogthum
  Luremburg  andererseits,  wegen  Fortdauer
  des  Anschlusses  des  Großherzogthums
Luremburg  an  das  Zollsystem  Preußens  und
der  übrigen  Staaten  des  Zollvereins.