Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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K. 11. 
Abänderungen des Statutes bedürfen der landesherrlichen Genehmigung. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 7. Mai 1866. 
d. §s.) Wilhelm. 
Gr. zur Lippe. o. Selchow. 
  
(Nr. 6334.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Preußische F. sicherungs-Aktiengesellschaft“ mit dem Sitze zu Berlin 
errichteten Aktiengesellschaft. Vom 19. Mai 1860. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Mai 
1866. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Preußische 
Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“" mit dem Sitze zu Berlin, sowie deren 
Statut vom 10. Dezember 1865., letzteres mit der Maaßgabe zu genehmigen 
geruht, daß die Bestimmung im §F. 26. über das Ausscheiden der Stellvertreter 
im Verwaltungsrathe dahin zu lauten hat: 
„von den Stellvertretern aber in jedem Jahre Einer, und zwar für die 
Jeitdauer der ersten vier Jahre nach der Entscheidung des Looses, 
ausscheiden.“ 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht 
werden. 
Berlin, den 19. Mai 1866. 
  
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister 
und öffentliche Arbeiten. des Innern. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
  
(Nr 6333—6335.) (Nr. 6335.)
	        
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