Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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III. Schema zum Talon. 
Talon 
zu der 
Dortmunder Stadt-Obligation 
Littr. .. ... W. 
über. Thaler à vier Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vor- 
benannten Obligation die (: Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 
18. bei der Kämmereikasse zu Dortmund, sofern nicht von dem Inhaber der 
Obligation gegen diese Ausreichung protestirt ist. 
Dortmund, den #rn . . 18. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschriften des Oberbürgermeisters und zweier Magistratsmitglieder.) 
  
(Nr. 6344.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Statuts 
der „Bergbau-Aktiengesellschaft Borussia“ zu Dortmund. Vom 9. Juni1866. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. Juni 1866. 
das am 1. Mai d. J. notariell verlautbarte revidirte Statut der „Bergbau- 
Aktiengesellschaft Borusska“ zu Dortmund zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 9. Juni 1866. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- GofbuchdruckerelC 
(R. v. Decker).
	        
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