Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6346.) Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde für die Stargard-Posener Eisen- 
bahngesellschaft, betreffend den Uebergang der Verwaltung und des Betriebes 
dieser Bahn auf die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft. Vom 28. Mai 
1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ##c. 
Nachdem die Stargard-Posener Eisenbahngesellschaft in der General- 
Versammlung ihrer Aktionaire am 9. Februar 1865. beschlossen hat, unter den 
„Bedingungen des anliegenden Vertrages, welcher zwischen ihrem hierzu bevoll- 
mächtigten Verwaltungsrathe und dem durch die Generalversammlung der 
Aktionaire der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft vom 24. Februar 1866. hierzu 
ebenmäßig ermächtigten Verwaltungsrathe der letztgenannten Gesellschaft unterm 
23. März 1866. geschlossen worden, die Verwaltung und den Betrieb ihres 
gesammten Unternehmens der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zu übertragen, 
wollen Wir, jedoch unbeschadet der Rechte Dritter, diesen Beschluß hierdurch 
genehmigen, auch insbesondere den vorbezeichneten Vertrag vom 23. Marz 
d. J. landesherrlich bestatigen. 
Die gegenwärtige Urkunde nebst dem Vertrage ist durch die Gesetz- 
Sammlung zu veroͤffentlichen. 
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1806. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Ver-
	        
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