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Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, noch nicht fälligen Zinskupons
einzuliefern. Geschiehr dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinskupons
von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der Kupons verwendet.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen werden in Gegen-
wart der Direktion und des Syndikus resp. Notars verbrannt, und es wird,
daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blatter bekannt gemacht.
Die Obligationen dagegen, welche in Folge der Rückforderung (GF. 5.)
oder Kündigung außerhalb der Amortisation (F. J.) eingelöst werden, kann die
Gesellschaft wieder ausgeben.
S. 10.
Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost oder gekündige sind,
und, der Bekanntmachung durch die oöffentlichen Blätter ungeachtet, nicht recht-
zeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von
der Oirektion der Wilhelmsbahn alljährlich einmal öffentlich aufgerufen. Gehen
sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten
öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus
denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der werthlos
gewordenen Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt zu machen ist.
G. 11.
Die in den GV. 3. 7. 9. und 10. vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt-
machungen erfolgen durch den Preußischen Staatsanzeiger, die Börsen-, die
Vossische, die Schlesische und die Breslauer Zeitung.
Beim Eingehen einer oder der anderen dieser Zeitungen wird von der
Direktion der Wilhelmsbahn unter Genehmigung des Handelsministeriums eine
andere Zeitung an deren Stelle gesetzt.
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium
Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiegel aus-
fertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder
den Rechten Dritter zu präfudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt
zu machen.
Gegeben Berlin, den 23. Juni 1866.
(d. S.) Wilhelm.
v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
Schema A.