Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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bruar 1857. (Geset-Samml. vom Jahre 1857. S. 118.) von den Sozietaͤts- 
Mitgliedern erhoben werden. 
h ueessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Artern, den . ten ....... . ... 18. 
Der Vorstand der Sozietät zur Regultrung der Unstrut von 
Bretleben bis Nebra. 
(Uncerschrift dreier Mitglieder.) 
Schema. 
Provinz Sachsen, Negierungsbezirk Merseburg. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben 
bis Nebra 
II. Emission 
Liltt. M .... 
über . Thaler .. . . . Silbergroschen . Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
EI 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbemerkten Obligation 
fuͤr das Halbjahr vom ........... .. ... bis mit (in Buch- 
staben) Thalern Silbergroschen Pennigen bei der Sozietats- 
kasse in Artern. 
Artern, den . .ten . .. .. .. .. .. 18.. 
Der Vorstand der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von 
Bretleben bis Nebra. 
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit on 
gerechnet, erhoben wird. 
(Nr. 6373—6374.) Schema
	        
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