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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
NNr. 35.
(Nr. 6370.) Privilegium, betreffend die Ausgabe auf den Inhaber lautender vier einhalb
prozentiger Obligationen II. Emission der Stadt Frankfurt a. d. O. zum
Betrage von 200,000 Thalern. Vom 1. Juli 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung zu Frank-
furt a. d. O. darauf angetragen haben, Behufs des Baues einer Kirche,
mehrerer Schulhauser und zu anderen nothwendigen Anlagen ihnen die Auf-
nahme eines Darlehns von 200,000 Thalern, geschrieben zweihundert Tausend
Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mir Zinskupons
und Talons versehener Obligationen II. Emission zu gestatten, und bei diesem
Antrage im Interesse der Sradtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts
zu erinnern gefunden hat, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs-
verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium,
unter Vorbehalt der Rechte Dritter und ohne dadurch den Inhabern der Obli-
gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des
Staates zu bewilligen, Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der
gedachten Obligarionen unter nachstehenden Bedingungen:
1) Es werden ausgegeben 1625 Obligationen zu 100 Thalern, 500 Obli-
ationen zu 50 Thalern und 500 Obligationen zu 25 Thalern, zum
Hesammt-Nominalwerth von überhaupt 200,000 Thalern. Die Obli-
gationen werden in fortlaufenden Nummern nach dem angehängten
Schema ausgestellt und jeder derselben ein Abdruck des Allerhöchsten
Privilegil beigefügt.
2) Die Obligationen werden mit vier und einhalb vom Hundert jährlich
verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen am 1. April und
am 1. Oktober von der slädtischen Gemeindekasse zu Frankfurt a. d. O.
gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinskupons bezahlt.
3) Zur Tilgung der Schuld wird bis zum Jahre 1882. jährlich, das
erste Mal in dem auf die Ausfertigung der Obligationen folgenden
Jobrgong 1/56. (Nr. 6376.) 59 ahre,
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1866.