— 438 —
(Nr. 6382.) Privilegium wegen Aussertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Gerdauer Kreises im Betrage von 140,000 Thalern. Vom 18. Juni 1866.
War Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen cc.
Nachdem von den Kreisständen des Gerdauer Kreises auf den Kreistagen
vom 17. März und 29. November 1864. beschlossen worden, die zur Ausführung
der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im
Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten
Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver-
sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen
Betrage von 140,000 Rihlrn. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im
Interesse der Glaubiger noch der Schuldner erwas zu erinnern gefunden hat,
in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausslellung von
Obligationen zum Betrage von 140,000 Rthlrn., in Buchstaben Einhundert und
vierzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoinks:
30,000 Thaler à 1000 Thaler,
60 -
4 0,000 - * 50
50,000 100
15,00 Bt 50
5,000 O - 25
- 140,000 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Huͤlfe einer Kreissteuer mit
fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jaͤhrlich vom Jahre 1880. ab mit wenigstens jaͤhrlich Einem Pro-
zent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den gelilgten Schuldver-
schreibungen zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein
jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die
Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obliga-
tionen eine Gewährleistung Seitens des Staaks nicht übernommen wird, ist
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. Juni 1800.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-