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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zins= Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen
Littr. ..... M .... II. Serie uͤber ..... Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen
uͤber .. ... Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber diees Zinskupons empfängt gegen dessen Rackgabe am
-toeonon .. und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-
— für das adtä#h. vo bis. mit (in Buch-
staben) Thalern .. . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu
Gumbinnen.
Gumbinnen, den . .ten ..... . .. . . . .. 18..
Die kreisständische Finanzkommission für die Chausseebauten im
Kreise Gumbinnen.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Schlusse des betreffenden Kalenderjahres der
Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, Negicrungebezirk Gumbinnen.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen, 1. Serie.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen ¶ucgabe u der
Obligation des Kreises Gumbinnen Littr. .übe... haler
à fünf Prozent Zinsen die ..“ Serie Iinstiupor “ für die *— Jahre 18.
bis 18. bei der Kreis-= Kommunalkasse zu Gumbinnen nach Maaßgabe der
diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestimmungen.
Gumbinnen, den # 838 . 18.
Die kreisständische Finanzkommission für die Chausseebauten im
Kreise Gumbinnen.
(Nr. 6240.)