Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins= Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen 
Littr. ..... M .... II. Serie uͤber ..... Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber .. ... Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber diees Zinskupons empfängt gegen dessen Rackgabe am 
-toeonon .. und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
— für das adtä#h. vo bis. mit (in Buch- 
staben) Thalern .. . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Gumbinnen. 
Gumbinnen, den . .ten ..... . .. . . . .. 18.. 
Die kreisständische Finanzkommission für die Chausseebauten im 
Kreise Gumbinnen. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Schlusse des betreffenden Kalenderjahres der 
Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negicrungebezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Kreises Gumbinnen, 1. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen ¶ucgabe u der 
Obligation des Kreises Gumbinnen Littr. .übe... haler 
à fünf Prozent Zinsen die ..“ Serie Iinstiupor “ für die *— Jahre 18. 
bis 18. bei der Kreis-= Kommunalkasse zu Gumbinnen nach Maaßgabe der 
diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestimmungen. 
Gumbinnen, den # 838 . 18. 
Die kreisständische Finanzkommission für die Chausseebauten im 
Kreise Gumbinnen. 
  
(Nr. 6240.)
	        
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