Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Drovinz Schlesten, Regierungebezirk Oppeln. 
Obligation 
des Grottkauer Kreises 
Littr. .. ... M .... 
II. Serie 
über Thaler Preußisch Kurant. 
Ar## Grund des unteern .. bestätigten Kreistagsbeschlusses vom 
20. November 1865. wegen Aufnahme einer Schuld von 30.000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Grotrkauer Kreise Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Senens des Gläubigers 
unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. Thalern Preußisch 
Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich 
zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1866. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebilderen Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldoerschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem 
Monate August jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgk sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Oppeln, im Staatsanzeiger, sowie in einer zu Breslau 
erscheinenden Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis= Kommunalkasse in Grottkau, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit. 
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