Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Xr.  6243.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhoͤchste  Genehmigung  des  von  dem  „Kredltverein
  fuͤr  Handwerker  in  Magdeburg“  beschlossenen  Statutnachtrages
wegen  Verlaͤngerung  der  Dauer  der  Gesellschaft  und  Abaͤnderung  des
Gesellschaftsstatuts  vom  6.  August  1855.  Vom  29.  Dezember  1865.

D.  Koönigs  Majestät  haben  mitelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  20.  Dezember
1865.  den  von  dem  „Kreditverein  für  Handwerker  in  Magdeburg“  in  der
Generalversammlung  vom  3.  Mai  1865.  beschlossenen,  in  dem  notariellen  Protokolle
  vom  1.  November  1865.  von  dem  zeitigen  Vorstande  verlautbarten
Statutnachtrag  wegen  Verlängerung  der  Dauer  der  Gesellschaft  bis  zum
3.  Dezember  1875.,  sowie  wegen  Abänderung  der  §.  1.  4.  6.  und  35.  des
Gesellschaftsstatuts  vom  6.  August  1855.  mit  der  Maaßgabe  zu  genehmigen
eruht,  daß  für  den  Fall  einer  freiwilligen  Auflösung  der  Gesellschaft  die  landesberrlcche
  Genehmigung  nicht  erforderlich  ist.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  dem  Statutnachtrage  wird  durch  das  Amtsblatt
  der  Königlichen  Regierung  zu  Magdeburg  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  29.  Dezember  1865.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
Gr.  v.  Itzenplitz.

 

(Jr.  6244.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  des  „Iweiten  Nachtrages“
  zu  dem  Statut  der  Kaufmannschaft  zu  Berlin  vom  2.  März
1820.  Vom  30.  Dezember  1865.

D.  Kbnigs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  27.  Dezember
1865.  den  von  der  Generalversammlung  der  Kaufmannschaft  zu  Berlin  am
22.  November  d.  J.  beschlossenen  „Zweiten  Nachtrag“  zu  dem  Sctatut  vom
2.  .  1820.  (Gesetz-Samml.  S.  46.)  zu  genehmigen  geruht.

er  Allerhöchste  Erlaß  nebst  dem  Nachtrage  zu  dem  Statut  wird  durch
das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung  zu  Potsdam  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  30.  Dezember  1865.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
Gr.  v.  Itzenplitz.

 

(Nr.  6243—6245.)  (Nr.  6245.)