Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6404.) Bestatigungs= Urkunde eines Nachtrages zu dem Statut für die Bergisch- 
Märkische Eisenbahngesellschaft. Vom 3. September 1866. 
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Bergisch-Markische Eisenbahngesellschaft in der General- 
Versammlung vom 30. Juni 1866. zur Deklaration und Ergänzung der statuta- 
rischen Bestimmungen über die Zusammensetzung der Deputation ihrer Aktionaire 
„den anliegenden Statutnachtrag beschlossen hat, wollen Wir demselben die er- 
betene landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz- 
Sammlung zu verbffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 3. September 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Nachtrag 
zum 
Statut für die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft. 
De statutarischen Bestimmungen, welche die durch den mit dem Staate am 
23. August 1850. abgeschlossenen Betriebsüberlassungs-Vertrag eingesetzte, aus 
funfzehn Mitgliedern und funfzehn Stellvertretern bestehende Deputation der 
Aktionaire betreffen, werden hierdurch, wie folgt, deklarirt und ergänzt. 
S. 1. 
Zu Mitgliedern und Stellvertretern der Deputation werden drei Mitglieder 
und drei Stellvertreter aus den an der linksrheinischen Bergisch-Märkischen 
Bahnstrecke (einschlie-lich Ruhrort), Ein Mitglied und Ein Stellvertreter aus 
den im Kreise Düsseldorf, fünf Mitglieder und fünf Stellvertreter aus den n 
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