Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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der Bahnstrecke Elberfeld-Soest, Ein Mitglied und Ein Stellvertreter aus den an 
der Bahnstrecke Vohwinkel-Steele, zwei Mitglieder und zwei Stelloertreter aus 
den an der von Witten resp. Dortmund nach Duisburg und Oberhausen führen- 
den Bahnstrecke wohnenden Aktionairen gewählt, während für die Wahl von 
noch drei Mitgliedern und drei Stellvertretern aus den Aktionairen keinerlei 
Domizilbeschränkung stattfindet. Die Wahl geschieht auf drei Jahre. Tritt 
wegen Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters während seiner Amts- 
dauer etwa die Nothwendigkelt einer Neuwahl ein, so fungirt der für die be- 
zügliche Kategorie neu zu Wählende nur für die Periode, wofür sein aus- 
geschiedener Vorgänger gewählt worden war. 
g. 2. 
Der Vorsitzende der Deputation ist befugt, fuͤr den Fall der Behinderung 
der wirklichen Mitglieder an der Ausuͤbung ihrer Funktionen aus der Zahl der 
Stellvertreter die alsdann in Funktion tretenden Substituten zu bezeichnen. 
Die Beschlüsse der Deputation werden nach Stimmenmehrheit in Ver- 
sammlungen gefaßt und erfordern zu ihrer Gültigkeit die Mitstimmung von 
wenigstens acht Mitgliedern; im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme des Vorsitzenden der Depiration resp. dessen Stellvertreters. In dring- 
lichen Fallen ist der Vorsitzende der Deputation resp. dessen Stellvertreter befugt, 
die Vota der Deputationsmitglieder schriftlich einzuholen. 
F. 3. 
Im Uebrigen bewendet es bei den die Verfassung der Deputation be- 
treffenden Bestimmungen des Betriebsüäberlassungs-Vertrages. 
F. 4. 
Behufs Vermittelung des Uebergangs von der bisherigen zur dreijdhrigen 
Amtsdauer werden für die Jahre 1866. bis 1869. inkl. folgende transitorische 
Bestimmungen erlassen. In der diesjährigen Generalversammlung fsindet nur die 
Wahl von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern für die linksrheinische Strecke 
(inkl. Ruhrort), sowie Eines Mitgliedes an Stelle eines für die Witten-Duis= 
burger Bahn ausgeschiedenen Mitgliedes statt. Jene drei Mitglieder und 
Stellvertreter bleiben bis zur Neuwahl im Jahre 1869. in Funktion. Die übrigen 
zwölf Mitglieder und Stellvertreter fungiren einstweilen fort. Aus ihnen werden 
je fünf im Jahre 1867., ingleichen nochmals je fünf im Jahre 1868. durch 
Ausloosung ausgeschieden; in beiden Jahren findet für die durch die Ausloosung 
betroffenen, in F. 1. festgesetzten Kategorien eine entsprechende Neuwahl und 
Ergänzung bis zu der in F. 1. bestimmten Anzahl statt. Im Jahre 1869. 
geschieht die Neuwahl für die Deputationsmitglieder der linkörheinischen Strecke 
inkl. Ruhrort, sowie für die zwei alsdann ebenfalls ausscheidenden bisherigen 
Deputationsmitglieder, welche durch die im Jahre 1867. und 1868. bewirkte 
Ausloosung nicht betroffen wurden. 
  
(Nr. 6404—6405.) (Nr. 6405.)
	        
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