Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 554 — 
(Nr. 6405.) Bekanntmachung über die Seitens beider Häuser des Landtages ertheilte nach- 
trädgliche Genehmigung der Verordnung vom 7. Juni 1866., betreffend die 
Juweisung der in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg 
stehenden Truppen zum ersten Wahlbezirke des Regierungsbezirks Potsdam 
für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten. Vom 3. September 1866. 
N die unter dem 7. Juni 1866. erlassene, durch die Gesetz-Sammlung 
(Jahrgang 1866. S. 272.) verkündete Verordnung, betreffend die Zuweisung 
der in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg stehenden Truppen 
zum ersten Wahlbezirke des Regierungsbezirks Potsdam für die Wahlen zum 
Hause der Abgeordneten, den beiden Hausern des Landtages vorgelegt worden 
ist, haben dieselben der gedachten Verordnung ihre Zustimmung ertheilt. 
Dies wird hierdurch bekannt gemacht. 
Berlin, den 3. September 1866. 
Königliches Staatsministerium. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Koon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
  
Redigirt im Breau des Staats-Ministeriums. 
Berlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.