Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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schen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eure Treue eben so aufrichtig geloben 
werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. 
Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Schiffahrt eröffnen sich 
durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorsorge 
wird Eurem Fleiße wirksam entgegenkommen. 
Eine gleiche Vertheilung der Staatslasten, eine zweckgemäße energische 
Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktkliche Juslizpflege, 
kurz alle die Garantien, welche Preußen zu Dem gemachr, als was es sich 
jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein. 
Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen anderen 
Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschlietzen, und mit Freude wird 
die Preußische Armee die tapfern Kurhessen empfangen, denen in den Jahr- 
büchern deutschen Ruhmes nunmehr ein neues größeres Blatt eröffnet ist. 
Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des oäter- 
lichen Glaubens sein. 
Euren Lehranstalten, den vieljährigen Pflegerinnen deutscher Kunst und 
Wissenschaft, werde Ich Meine besondere Aufmerksamkeit widmen, und wenn 
der Preußische Thron, je länger desto mehr, als der Hon# der Freiheit und 
Selbstständigkeit des Deutschen Vaterlandes erkannt und gewürdigt wird, dann 
wird auch Euer Name unter denen seiner besten Söhne verzeichnet werden, 
dann werdet auch Ihr den Augenblick segnen, der Euch mit einem größeren 
Vaterlande vereinigt hat. 
Das walte Gott#! 
Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866. 
Wilhelm. 
  
(Nr. 6422.)
	        
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