Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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deutschen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eure Treue eben so aufrichtig 
geloben werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. 
Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Schiffahrt eröffnen sich 
durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorforge 
wird Eurem Fleiße wirksam entgegenkommen. 
Eine gleiche Vertheilung der Staatslasten, eine zweckgemäße energische 
Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, 
kurz alle die Garantien, welche Preußen zu Dem gemacht, als was es sich 
jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Cuch fortan gemeinsame Guter sein. 
Eure krie achtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen anderen 
Staaten zum Schus es Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird 
die Preußische Armee die tapfern Nassauer empfangen, denen in den Jahr- 
büchern deutschen Ruhmes nunmehr ein neues größeres Blatt erbffnet ist. 
Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väter- 
lichen Glaubens sein. 
Und wenn der Preußische Thron, je länger desto mehr, als der Hort der 
Freiheit und Selbstständigkeit des Deutschen Vaterlandes erkannt und gewürdigt 
wird, dann wird auch Euer Name unter denen seiner besten Söhne verzeichnet 
werden, dann werdet auch Ihr den Augenblick segnen, der Euch mit einem 
größeren Vaterlande vereinigt hat. 
Das walte Gott! 
Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866. 
Wilhelm. 
Johrgang 1866. (Nr. 6423 —6424) 84 (Nr. 6424.)
	        
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