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sultate einverstanden, oder kommt sonst eine Einigung zu Stande, so werden
die Kataster danach berichtigt, andernfalls werden die Akten der Regierung
zur Entscheidung uͤber die Beschwerde eingereicht.
Wird dieselbe verworfen, so treffen die Kosten den Beschwerdefuͤhrer.
Binnen vier Wochen nach erfolgter Bekanntmachung der Entscheidung
ist Rekurs dagegen an den Minister fuͤr die landwirthschaftlichen Angelegen-
heiten zulässig. Nach erfolgter Feststellung des Deichkatasters ist dasselbe von
der Regierung zu Magdeburg auszufertigen und dem Deichamte zuzustellen.
Die genannte Regierung kann das Deichamt ermächtigen, auf Grund
des Katasters schon Beiträge vorbehaltlich der spateren Ausgleichung auszu-
schreiben und einzuziehen, sobald das Katasier von dem Kommissarius aufge-
stellt und den Betheiligten zugefertigt ist.
Nach Ablauf eines zehnjährigen Zeitraums kann auf Antrag des Deich-
amtes eine allgemeine Revision des Deichkatasters von der Regierung angeordnet
werden; dabei ist zu verfahren, wie bei der ersten Aufstellung.
Die Kosten der Katasteraufstellung und der Einschätzung in die be-
treffenden Klassen fallen dem Deichverbande zur Last.
Besondere Bestimmungen.
S. 9.
1) Die in Kap. VI. 6#. 2. sed. I. c. enthaltenen Bestimmungen wegen
Entnahme der Erde rc. bleiben in Kraft. Doch soll in denjenigen
Feldmarken, in welchen Erde rc. zu den Deichen in zweckmäßiger Lage
nicht aus gemeinschaftlichen Grundstücken entnommen werden kann,
vielmehr aus einzelnen privativen Plänen entnommen werden muß, die
Entschädigung des betreffenden Planbesitzers von den Interessenten der
betreffenden Spezialseparation, soweit die Separationsverhandlung
darüber nicht andere Beslimmungen enthalten, geleistet werden. In
Streitfällen entscheidet das Deichamt.
2) Ziegelerde darf innerhalb fünf Ruthen vom Deichfuße nicht gegraben
werden.
3) Ueber die Zutheilung und Eintheilung der von der Deichschau-Kom-
mission angebotenen neuen Deichstrecken G. 7. Kap. III.) entscheidet
künftighin das Deichamt.
4) Es soll darauf gehalten werden, daß von den binnenwärts am Deiche
zaang laufenden Kommunikations= und Feldwegen wo möglich alle
100 Ruthen eine Appareille angeschüttet wird, um auf leichte und
zweck-