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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Obligation
des Oletzkoer Kreises II. Emission
Litir. ..... M .. ..
übeer . . . . Thaler Preußisch Kurant.
Ar# Grund des unten .. bestctigten Kreistagsbeschlusses vom
31. Juli 1865. wegen Aufnahme einer Schuld von 60,000 Thalern bekennt sich
die ständische Kommission für die Chausseebauten des Oletzkoer Kreises Namens des
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Glaubigers unkünd-
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld 0d0dndod Thalern
Preußisch Kurant, nach dem zur Zeit gesetzlich besiehenden Münzfuße, welche
an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von sechszig Tausend Thalern
geschieht vom Jahre 1866. ab mit wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zu-
wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung wird durch das Loos bestimmt. Die
Ausloosung erfolgt in dem Monate Februar jeden Jahres, und sollen die aus-
geloosten Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern
und Beträge, sowie der Rückzahlungstermine, je vier, drei, zwei und Einen
Monat vor dem letzteren durch den Staatsanzeiger, das Amtésblart der Königlichen
Regierung zu Gumbinnen und das Oletzkoer Kreisblatt — event. durch ander-
weit vom Staate noch näher zu bestimmende Publikationsorgane — bekannt
gemacht werden.
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen ist,
wird es in halbjährlichen Terminen bostnumerando am 2. Jannar und am 1. Juli
jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher
Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Oletzkoer Kreis-Kommunalkasse zu Marggrabowa, und zwar auch in
den nach dem Eintritt der Fälligkeit folgenden Zinskerminen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen. Di
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