Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6442.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Krcises Buk im Betrage von 300,000 Thalern. Vom 17. September 
1866. 
Wu Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc. 
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Buk auf den Kreistagen 
vom 7. Dezember 1864. resp. 21. April 1865. beschlossen worden, die Behufs 
seiner Betheiligung zur Ausführung einer Eisenbahn von Posen nach Guben 
und Frankfurt a. d. O. erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu be- 
schaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem 
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der 
Gldubiger unkündbare Obligationen zu dem Betrage von 300,000 Thalern aus- 
stellen zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
zur Ausslellung von Obligationen zum Betrage von 300,000 Thalern, in Buch- 
staben: dreimalhundert tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 
50,000 Thaler à 1000 Thaler = 50 Stück, 
100,000 - à 500 - — 200 * 
100,000 à 100 = = 1000 = 
25,000 : à 50 #: 500 
25,000 - à 25 - — 1000 - 
— 300,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Huͤlfe einer Kreissteuer mit 
fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden 
Folgeordnung jährlich vom 1. Januar 1871. ab mit wenigstens jährlich Einem 
Prozem des Kapitals und dem Betrage der durch die fortschreitende Amorti- 
sation ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere 
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder 
Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- 
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. - 
Gegeben Berlin, den 17. September 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Hepydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Pro-
	        
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