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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals praͤsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehoͤrigen Zinskupons der spaͤteren Faͤlligkeitstermine zuruͤckzu-
liefern. Fuͤr die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekuͤndigten Kapitalbetraͤge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Ruͤckzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkeit nicht erhobenen Zinsen, verjaͤhren
zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Sherl. I. Tuel 51. G. 120. sequ. bei dem K#niglichen Kreisgerichte zu
rätz.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjahrungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den slattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthur, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an-
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung
ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbja4hrige Zinskupons bis
um Schlusse des Jahres 4 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden
Binseupons auf fünfjaährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Neutomysl gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haffet der
Kreis mit seinem Vermögen.
beil Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Neutomysl, den 1e 18.
Die kreisständische Kommission des Buker Kreises für den Bau
der Guben-Frankfurt-Posener Eisenbahn.
Pro-