Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 686 — 
Schachtelhalm und Hermuß bestehend und nur zur duͤrftigen Nahrung 
fuͤr Rindvieh geeignet), 
welche mit den hier gebrauchten Buchstaben zu bezeichnen sind. 
Die anzunehmenden Klassen und Heuqualitaͤten sind folgende. 
pro Morgen 20 Ztr.: — b. und c., 
- - 18 * d., b. - C, 
- - 16 = a., b. = C., 
- - 14 - a., b. - C., 
- - 12 - A., b. „ C., 
- - 10 - A., b. = C., 
- - 8 - à., b. = C., 
- - 6 - Aa, b. - C., 
- - 4 - A., b. -C. 
Das Vorkommen der besten Heuguͤte bei der ersten Klasse ist unge- 
woͤhnlich und deren Ansatz daher unzulaͤssig. Wiesen unter vier Zentner sind 
als Weide einzuschaͤtzen. 
K. 7. 
Der Kapitalwerth der Wiesen ist für jeden Zentner Heugewinn pro 
Morgen: 
a) vom besten Heu 3 Rthlr., 
b) vom Mittelhen 2,256 Rthlr., 
c) vom schlechten Heu 1,50 Rlhlr. 
Bei Rieselwiesen kommen der büberen. Unterhaltungskosten wegen von 
diesen Kapitalwerthen nur zwei Drittel zum Ansatz. 
Wenn bei einem Gute der Taxwerth der Wiesen mehr als die Hälfte 
von dem Tarwerthe des Ackers beträgt, so sind die örtlichen Heu= oder Wiesen- 
Pachtpreise zu ermitteln und alsdann ist erforderlichen Falls nach dem Resultate 
dieser Ermittelungen der Ueberschuß des Tapwerthes der Wiesen über die bemerkte 
Hüälfte angemessen zu ermäßigen. 
g. 8. 
Bestaͤndig raume Weiden werden nach der fuͤr eine Kuh (von etwa 
450 Pfund Gewicht im lebenden Zustande) oder zehn Schaafe erforderlichen 
Morgenzahl zur Nahrung fuͤr die volle Weidezeit in Klassen eingeschaͤtzt und 
deren Grasgüte wird wie bei den Wiesen (F. 6.) unterschieden. 
K. 9. 
Die anzunehmenden Weideklassen und deren Grasqualitten, sowie die 
Kapitalwerthe pro Morgen sind folgende: 
zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.