Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, KNegierungebezirk Königsberg. 
Obligation 
des Neidenburger Kreises 
Littr. .. . .. M .... 
über . Thaler Preußisch Kurant. 
A# Grund des unteer besidtigten Kreistagsbeschlusses vom 
21. Juli 1866. wegen Aufnahme einer Schuld von 60,000 Thalern bekennt sich 
die ständische Kommission für den Chausseebau des Neidenburger Kreises Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers 
unkündbare Verschreibung zu einer Harlchnöschuld von . .. Thalern 
Preußisch Kurant, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und 
mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1867. ab allmdlig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des 
ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- 
raten, nach Maaßgabe des Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867. ab in dem 
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu versiärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, ôffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannzmachung erfoltgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Koöniglichen Regierung zu Königsberg, dem Neidenburger Kreisblatte, sowie in 
der Köônigsberger Ostpreußischen Zeikung. 
Bis & dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjdhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Neidenburg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. M 
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