Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 710 — 
In allen Fällen, in welchen die Kündigung des gesammten oder eines 
Theiles des Darlehns hiernach zulässig ist, ist die Kündigungsfrist eine drei- 
monatliche. 
Dagegen werden unkündbare hypothekarische Darlehne fallig, wenn die 
zu zahlenden Zinsen und Amortisationsbeträge nicht innerhalb vier Wochen nach 
den Fälligkeitsterminen, oder etwaige Konventionalstrafen, Kosien rc. nicht 
innerhalb sechs Monaten berichtigt werden, oder wenn auf Erfordern die Fort- 
dauer der Gebäudeversicherung gegen Feuersgefahr nicht vierzehn Tage vor 
Ablauf des Versicherungstermins nachgewiesen wird. 
Kündbare hypothekarische Darlehne. 
KS. 18. 
Kündbare hypothekarische Darlehne ohne allmälige Amortisation können 
auf bestimmte Zeit unker der Vereinbarung einer besitimmten Kündigungsfrist 
und unter den von dem Kuratorium aufzustellenden allgemeinen Normen ge- 
währt werden. 
Hypothbekenbriefe der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank. 
S. 19. 
Die Gesammtsumme der auszugebenden Hypothekenbriefe der Pommer- 
schen Hypotheken-Aktienbank, kündbare und unkündbare zusammengenommen, 
darf den zehnfachen Betrag des baar eingezahlten Grundkapitals nicht über- 
sieigen. 
Die Hypothekenbriefe lauten auf den Inhaber und sind theils kündbar, 
„kheils unkündbar. Ausgefertigt werden sie nach dem Schema D. und E. mit 
dem Faksimile des Prdsidenten des Kuratoriums und den im g. 6. für die 
Ausfertigung von Mktien vorgeschriebenen Unterschriften von Mitgliedern der 
Hauptdirektion. 
Für kündbare und für unkündbare Hypothekenbriefe sind höchstens je zwei 
bestimmte Zinssätze nach Wahl des Kuratoriums festzusetzen. Die Ausgabe 
von Hypothekenbriefen zu einem anderen Zinssatze kann nur auf Grund beson- 
derer Ermächtigung des Finanz= und des Handelsministers erfolgen. 
Hypothekenbriefe, welche bei Ausreichung der Darlehnsvaluta an die 
Hypothekenschuldner zum Nominalwerthe statt baaren Geldes gegeben werden, 
dürfen zu keinem geringeren Zinssatze ausgefertigt sein, als welchen der Schuldner, 
abgesehen von Amortisations= und Verwaltungskosten-Beträgen, an die Pom- 
mersche Hypotheken-Aktienbank zu entrichten hat. 
F. 20. 
Die unkündbaren Hypothekenbriefe werden in Apoints von 50, 100, 238 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.