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MÆ 140. Decret
wegen Bestätigung der Statuten der Ostrauer Kalkgenossenschaft;
vom 30. November 1865.
De- Ministerium des Innern hat auf Ansuchen die Statuten der auf Actien zusammen-
getretenen Ostrauer Kalkgenossenschaft mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen der-
selben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 30. November 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
M 141. Decret
wegen Bestätigung der Satzungen der Rätzsch-Stiftung zu Dresden;
vom 8. December 1865.
Nechdem Se. Majestit der König auf die Allerhöchstdenenselben durch das Justizministerium
erfolgte Vorlegung die in dem nachstehend abgedruckten § 27 der Satzungen der von Mit-
gliedern des stenographischen Instituts errichteten Rätzschstiftung zu Dresden enthaltene
Rechtsvergünstigung, die Legitimation der Vertreter der Stiftung durch öffentliche Bekannt-
machung betreffend, zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des
Innern diese Satzungen mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent-
halben genau nachgegangen werde.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 8. December 1865.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Schmiedel.