Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 41 —, 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Oanzig. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises 
Litt. . . . . . M . . . .. uͤber .. .. . Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber . . . . . Thaler ... . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessn „Nückgabe in der 
ELILI bisss s........ 
.......... bsund spaͤterhin die Smlsen ½ vorbenannten 
Kreis= Dbliganoon, für das Halbjahr dudroro. bis. 
mit (in Buchstaben) Thalern .. ... Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Neustadt. 
.......... ,den.t"-..........18 
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten 
im Neustädter Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, RNegierungebezirk Danzig. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligatrion des Neusichter Kreises 
Littr. ..... M . ... übeer Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ## Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Neustadt nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation 
enthaltenen Bestimmungen. 
Die kreisständische Kommission für die Chaufseebauten 
im Neustädter Kreise. 
  
(Nr. 6252—6253.) (Nr. 6253.)
	        
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