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Provinz Preußen, Negierungsbezirk Oanzig.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises
Litt. . . . . . M . . . .. uͤber .. .. . Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen
uͤber . . . . . Thaler ... . . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessn „Nückgabe in der
ELILI bisss s........
.......... bsund spaͤterhin die Smlsen ½ vorbenannten
Kreis= Dbliganoon, für das Halbjahr dudroro. bis.
mit (in Buchstaben) Thalern .. ... Silbergroschen bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Neustadt.
.......... ,den.t"-..........18
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten
im Neustädter Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, RNegierungebezirk Danzig.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Neustädter Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligatrion des Neusichter Kreises
Littr. ..... M . ... übeer Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ## Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Neustadt nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation
enthaltenen Bestimmungen.
Die kreisständische Kommission für die Chaufseebauten
im Neustädter Kreise.
(Nr. 6252—6253.) (Nr. 6253.)