Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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gerichtlichen Inventars Meiner Entscheidung nicht ferner unterbreitet werden, 
vielmehr von Ihnen auf Grund dieser generellen Ermaͤchtigung selbststaͤndig 
erledigt werden sollen. 
Berlin, den 10. November 1866. 
Wilhelm. 
Gr. zur Lippe. 
An den Justizminister. 
  
(Nr. 6458.) Allerhöchster Erlaß vom 12. November 1866., betreffend die Zuständigkeit und 
das Verfahren der Behörden und Beamten des Justizressorts in Sachen 
der Justiz-Aussicht und Verwaltung in den durch das Gesetz vom 20. Sep- 
tember 1866. der Preußischen Monarchie einverleibten Landestheilen. 
ð 
A Ihrem Berichte vom 3. November d. J. habe Ich ersehen, daß nach 
den für das ehemalige Kurfürsienthum Hessen ergangenen Vorschriften dem 
Landesherrn die Anstellung, Entlassung und Pensionirung sämmtlicher Justiz- 
beamten einschließlich der Subalternbeamten vorbehalten, auch die Zustimmung 
desselben bei Beurlaubungen dieser Beamten, bei ihrem Aufrücken in eine höhere 
Gehalrsklasse nach Maaßgabe der Etars, bei Vertheilung der Mitglieder der 
Gerichte in die verschiedenen Senate, bei der Zulassung nur Praxis als Ober- 
oder Untergerichts-Anwalt und in anderen ähnlichen Fällen einzuholen ist. 
Für die Zukunft bestimme Ich, daß an Mich nur über die Anstellung 
und Entlassung der Präsidenten, Direktoren und Räthe der richterlichen Kollegien, 
des General-Staatsprokuratrors und der Staatsprokuratoren berichtet werden 
soll. Im Uebrigen ermächtige Ich Sie, in den oben bezeichneten und in allen 
anderen Angelegenheiten der Justiz-Aufsicht und Verwaltung die Zuständigkeit 
und das Verfahren der Behörden und Beamten Ihres Ressorts anderweit an- 
gemessen zu regeln. Sie haben dabei diejenigen Vorschriften zum Maaßstabe 
zu nehmen, welche in den alteren Provinzen gelten. 
Nach denselben Grundsätzen ist zu verfahren, soweit Abweichungen von 
diesen Vorschriften für die übrigen durch das Gesetz vom 20. September 1866. 
(Gesetz-Samml. S. 555.) der Preußischen Monarchie einverleibten Landestheile 
bestehen. 
Berlin, den 12. November 1866. 
Wilhelm. 
Gr. zur Lippe. 
An den Justizminister. 
  
Nedigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Gerlin, gedruckt in der Ksniglichen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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