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(Nr. 6254.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Wehlauer Kreises im Betrage von 67,100 Thalern. Vom 8. Januar
1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc.
Nachdem von den Kreisstaͤnden des Wehlauer Kreises auf dem Kreistage
vom 20. September 1864. beschlossen worden, die zur Ausfuͤhrung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstaͤnde: zu
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Inekirons versehene, Seitens
der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
67,100 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit
des H. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
zum Betrage von 07,100 Thalern, in Buchstaben: sieben und sechszig Tausend
und Einhundert Thalern, welche in folgenden Apoints:
35,000 Thaler à 500 Thaler,
25,000 : à 200 -
7,100 = à 100 -
= 67,100 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auczufertigen, mit Hülfe einer Kreissleuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu beslimmen-
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 18607. ab mit wenigsiens jährlich Einem
Prozen' des gesammten Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den gelilgten Schuld-
raten, zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegimn Unsere landesherrliche
Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung
des Eigemhums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt isi.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obli-
gationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 8. Jannar 1866.
(L. S8.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6254.) Pro-