Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 787 — 
Provinz Preußen, RNegierungsbezirk Danzig. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Carthauser Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe der 
Obligation des Carthauser Kreises gt ges 8 * 
Litr. M .... uͤber .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Carthaus, sofern dagegen Seitens des Inhabers der Obli- 
gation nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. 
Carthaus, den t1ten 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chaufseebau im 
Carthauser Kreise. 
Bemerkung. 
1) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Forlimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen 
amensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein. 
2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten 
Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: 
  
ger Zins - K 104er Sins - Kpo % 
Talon. 
  
  
  
  
(Nr. 6473—6474.) (Nr. 6474.)
	        
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