— 803 —
G. 12.
Die Einsendung der Akten muß, nach vorgängiger Inrotulation, mit Bei,
fügung der Entscheidungsgründe, insofern sie nicht in dem Erkenntnisse selbst
enthalten sind, innerhalb vier Wochen nach der Einforderung erfolgen.
C. 43.
Für den Fall, da in einer bei dem Ober-Tribunal angebrachten Sache
das Verfahren in erster Instanz fortgeht, gedachtes Gericht jedoch die Vor-
akten einfordert, sind statt der letzteren oder einzelner Theile derselben, so weit
sie nöthig erscheinen, beglaubigte Abschriften einzusenden.
Dasselbe gilt, wenn für die Entscheidung der bei dem Ober. Tribunal an-
hängigen Sachen konnexe Akten eines anderen Rechtsstreits, worin eine beson-
dere Verhandlung noch fortdauert, erforderlich sind.
Die Kosten der Abschriften hat im ersten Falle derjenige, welcher die Sache
bei dem Ober-Tribunal angebracht hat, im letzteren Falle der antragende Theil
und falls die Beibringung von Amtswegen verfügt ist, jeder Theil zur Hälfte
vorläufig zu tragen.
XII. Schluß des schriftlichen Verfahrens und etwa erforderliche
Vervollständigung.
G. 41.
Mit der Vernehmlassung des Appellaten oder der Erklärung des Appellan-
ten auf die gegnerische Adhäsion ist das schriftliche Verfahren in der Regel
zwar geschlossen es bleibt indeß dem Ober-Tribunal überlassen, nach Befinden
eine Replik und eine Duplik besonders zu gestatten, oder von den Parteien eine
Erklärung über bestimmt zireererd Pontt auch, sofern es nach der Prozeß-
lage überhaupt noch zulässig ist, die Vorlegung bestimmter, in den Akten an-
geführter und zur Entscheidung der Sache erforderlicher Urkunden zu verlangen.
Das hierauf Beigebrachte ist sodann der anderen Partei, den Umständen
nach zur Gegenerklärung oder zur Nachricht, mitzutheilen.
g. 45.
Das Ober-Tribunal kann, zur Vervollständigung der Issructton Lokal-
Untersuchungen verordnen oder Berichte von Sachverständigen fordern, und zu
diesem Zwecke dem Appellationsgericht Aufträge ertheilen.
XIII. Zurückweisung der Sache.
K. 46.
Das Ober-Tribunal verweist, nachdem es über die Beschwerden, es sei
Jahrgang 1866. (Nr. 6482.) 111 nun