Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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nun bestätigend oder abändernd, erkannt hat, die Sache an das Gericht erster 
Instanz oder an das Appellationsgericht, wenn die Sachlage dies erfordern 
sollte, und hat zu diesem Behufe sämmtliche Vorakten und sein Erkenntniß 
nebst den Entscheidungsgründen dem Appellationsgericht zu übersenden. 
XIV. Attentate. 
S. 47. 
Bei Beschwerden über Attentate hat das Ober-Tribunal nach gemei 
rechtlichen Bestimmungen zu verfahren. 
§ 48. 
Zu Attentaten sind die zur augenblicklichen Abwendung einer den Streit- 
gegenstand bedrohenden Gefahr erlassenen richterlichen Provisional-Verfügungen 
nicht zu rechnen. 
XV Beschwerden in Ansehung der Vollstreckung. 
KC. 49. 
Beschwerden über Verzögerung oder Ueberschreitung der Grenze bei der 
Vollstreckung eines Ertemntuses des Ober- Tribunals gegen das Gericht, 
welches durch die Remission der Sache mit der Vollstreckung beauftragt wor- 
den, sind bei dem Ober.Tribunal anzubringen. 
l 50. 
Findet das Ober-Tribunal die Beschwerden begründet, so hat es die zur 
Abhülfe derselben erforderliche Verfügung an das Appellationsgericht zu erlassen. 
G. 51. 
Vorstehende Anordnungen erstrecken sich auf alle endliche Entscheidungen 
o welche nicht lediglich eine Bestätigung des vorigen Urtheils 
enthalten. 
XVI. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen versäun 
Fristen. 
G. 52. 
Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung 
der Appellations-Nothfristen müssen bei dem Ober--Tribunal angebracht und 
bei Verlust der Restitution nicht nur mit allen zu gehöriger Einführung der 
Appel-.
	        
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