Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Elberfelder  Stadt-  Obligation
V.  Emission

(Trockener  Stadtstempel.)  2——  (Stadtsiegel.)
über
zweihnudert  Thaler  Kurant.

Die  Endesunterzeichneten,  durch  das  Allerhöchste  Privilegium  vo
............  hierzu  ausdruͤcklich  ermaͤchtigt,  beurkunden  und  bekennen  hiermit,
daß  der  Inhaber  dieser  Obligation  fünfter  Emission  die  Summe  von  zweihundert
Thalern  Kurant,  deren  Empfang  sie  bescheinigen,  an  die  Stadr  Elberfeld  zu
fordern  hat.

Die  auf  vier  ,einhalb  Prozent  jährlich  festgesetzten  Zinsen,  am  .  ten  .....
..  ....  ..  ..  und  ...  .  ..  .  .  ..  jeden  Jahres  faͤllig,  werden  aber  nur  gegen
Ruͤckgabe  der  dusgeseitigien  halbjaͤhrigen  Zinskupons  gezahlt.

Das  Kapital  wird  durch  Amortisation  Fetigt.  werden,  weshalb  eine  Kündigung
  von  Seiten  des  Gläubigers  nicht  zulässig  ist.

Die  näheren  Bestimmungen  sind  in  dem  umstlehend  abgedruckten  Privilegium
  enthalten.

Elberfeld,  den  #eenn  18.
Der  Oberbürgermeister.  Die  städtische  Schuldentilgungs-N.
  N.  Kommission.
N.  N.  N.  N.  N.  JN.
Eingetragen  Kontrolbuch  Folio
Der  Stadtsekretair.
N.  J.  Hierzu  sind  die  Kupoons...

ausgereicht.
Der  Gemeinde-Empfänger.
N.  J.

(Tr.  6255.)  S.  I.