Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6489.) Gesetz, betreffend die Vereinigung bisher Bayerischer und Großherzoglich 
Hessischer Gebietstheile mit der Preußischen Monarchic. Vom 21. De- 
zember 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen cc. 
’# mit Zustimmung beider Hauser des Landtages der Monarchie, was 
olgt: 
K. 1. 
Die nachstehend bezeichneten bisher Bayerischen · Gebietstheile: 
1) das Bezirksamt Gersfeld, 
2) der Landgerichtsbezirk Orb, ohne Aura, 
3) die zwischen Saalfeld und dem Preußischen Landkreis Jiegenrück ge- 
legene Enklave Kaulsdorf; 
sowie die nachstehend bezeichneten bisher Großherzoglich Hessischen Gebietstheile: 
4) die Landgrafschaft Hessen-Homburg, einschließlich des Oberamrsbezirks 
Meisenheim, jedoch ausschließlich der Domanialgüter Hötensleben 
und Oebiefelde, 
5) der Kreis Biedenkopf, 
6) der Kreis Vöhl, einschließlich der Enklaven Eimelrod und Höring- 
ausen, 
7) der nordwestliche Theil des Kreises Giessen, welcher die Orte Fran- 
kenbach, Krumbach, Königsberg, Fellingshausen, Bieber, Haina, Rod- 
heim, Waldgirmes, Naunheim und Hermannstein mit ihren Gemar= 
kungen umfaßt, 
8) der Ortsbezirk Rödelheim, 
9) der bisher unter Großherzoglich Hessischer Souveränetät stehende 
Theil des Ortsbezirks Nieder-Ursel, 
werden in Gemäßheit des Artikels 2. der Verfassungs-Urkunde für den Preu- 
ßischen Staat mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt. 
g. 2. 
Die Preußische Verfassung tritt in diesen Landestheilen am 1. Oktober 1867. 
in Kraft. Die zu diesem Behufe nothwendigen Abänderungs-, Zusatz= und 
Ausführungs-Bestimmungen werden durch besondere Gesetze festgestellt. 
K. 3. 
Das Staatsministerium wird mit der Ausführung des gegenwär#igen 
Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kbniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 24. Dezember 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
  
(Nr. 6490.)
	        
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