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Schema.
Talon.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
der Stadt Mülheim am Rhein
90 . ... über Einhundert Thaler Kurant
die . ## Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der flädtischen
Gemeindekasse zu Mülheim am Rhein.
Mülheim am Rhein, den #r7nn ... 18.
Die städtische Schuldentilgungs -Kommission.
N. N.
Der Gemeinde-Empfänger.
N.
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweis der Empfangsberechtigung aus-
gesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren anzeigt und rechtzeitig
gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons bei der stadtischen
Schuldentilgungs-Kommission protestirt.)
(Nr. 6491.) Allerhöchster Erlaß vom 26. November 1866. nebst Tarif, nach welchem das
Brückgeld und die Durchlaßabgabe bei der Schiffbrücke über die Nogat
bei Marienburg zu erheben ist.
A. Ihren Bericht vom 20. November d. J. habe Ich den Tarif, nach
welchem das Brückgeld und die Durchlaßabgabe bei der stadtischen Schiffbrücke
über die Nogat bei Marienburg zu entrichten ist, genehmigt, und lasse Ihnen
(denselben hierbei vollzogen wieder zugehen. Zugleich besitmme Ich, daß die
Durchlaßabgabe nach Ablauf des Jahres 1871. gänzlich wegfallen, bezüglich
des Brückgeldes dagegen der Tarif einer Revision von fünf zu fünf Jahren
unterworfen werden soll.
Dieser Erlaß ist mit dem Tarif durch die Gesetz-Sammlung zur öffent-
lichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 26. November 1866.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Johrgang 1866. (Nr. 6400—6401,) 121 Tarif,