Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Schema. 
Talon. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation 
der Stadt Mülheim am Rhein 
90 . ... über Einhundert Thaler Kurant 
die . ## Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der flädtischen 
Gemeindekasse zu Mülheim am Rhein. 
Mülheim am Rhein, den #r7nn ... 18. 
Die städtische Schuldentilgungs -Kommission. 
N. N. 
Der Gemeinde-Empfänger. 
N. 
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweis der Empfangsberechtigung aus- 
gesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren anzeigt und rechtzeitig 
gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons bei der stadtischen 
Schuldentilgungs-Kommission protestirt.) 
  
(Nr. 6491.) Allerhöchster Erlaß vom 26. November 1866. nebst Tarif, nach welchem das 
Brückgeld und die Durchlaßabgabe bei der Schiffbrücke über die Nogat 
bei Marienburg zu erheben ist. 
A. Ihren Bericht vom 20. November d. J. habe Ich den Tarif, nach 
welchem das Brückgeld und die Durchlaßabgabe bei der stadtischen Schiffbrücke 
über die Nogat bei Marienburg zu entrichten ist, genehmigt, und lasse Ihnen 
(denselben hierbei vollzogen wieder zugehen. Zugleich besitmme Ich, daß die 
Durchlaßabgabe nach Ablauf des Jahres 1871. gänzlich wegfallen, bezüglich 
des Brückgeldes dagegen der Tarif einer Revision von fünf zu fünf Jahren 
unterworfen werden soll. 
Dieser Erlaß ist mit dem Tarif durch die Gesetz-Sammlung zur öffent- 
lichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. November 1866. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Johrgang 1866. (Nr. 6400—6401,) 121 Tarif,
	        
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