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(Nr. 6260.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Gnesener Kreises im Betrage von 126,000 Thalern. Vom 15. Ja-
nuar 1806.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Gnesener Kreises auf dem Kreistage
vom 23. Jannar 1865. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise
unrernommenen Chausseebamen erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mil Zinskupons versehene, Seitens der
Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
120,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gldubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit
des §F. 2. det Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
um Betrage von 126,000 Thalern, in Buchstaben: Emhundert sechs und zwanzig
Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
50,000 Thaler à 500 Thaler,
à 200 O
50,000 -
12,000-.·1100-
10,000. à 50
4,000 „ à 20
= 125,000 Thyaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
voier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu
bestimmenden Folgcordnung ahrich vom 1. Januar 1867. ab mit wenigstens
jährlich Einem Prozent des Kapitals unfer Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärliges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wurkung ertheilen, daß
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne
die Ueberrragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen
befugt ist.
Das vorstehende Privilegkum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritkter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obliga-
tionen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist
durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 15. Januar 1866.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-