Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Die  Auskahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgobe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
ei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Rosenberg  in  Westpr.)  und  zwar  auch  in  der
nach  dem  Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibun
sind  auch  die  dazu  gehörigen  Jinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine  zurückzuliefern.
  Für  die  schtenon  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale  abgeogen.
  Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach  dem
Käch  tlung  termins  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren,  vom
Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  an  gerechnet,  nicht  erhobenen  Zinsen,
verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts.  Ordnung  Theil  I.
Titel  51.  S.  120.  seq.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Rosenberg  in

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Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen  Verjährungsfrist
  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten  Beg  der
Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst  in  glaubhafter
Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten  und
bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  zehn  halbjährige  Zinskupons  bis  zum
Schlusse  des  Jahres  1878.  ausgegeben.  Für  die  weitere  e  werden  Zinskupons
auf  fünfjährige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons=  Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Rosenberg  in  Wesipr.  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons
  Serie  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
  der  neuen  Zinskupons.  Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,
sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  dürrdienh  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkund  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.
Rosenberg  in  Westpr.,  den  #een  18.

Die  Chausseebau-Kommission.

Pro-