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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 71.—
(Nr. 6743.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Pr. Holländer Kreises im Betrage von 25,000 Thalern. Vom
27. Mai 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Pr. Holländer Kreises auf dem Kreis-
tage vom 28. Dezember 1866. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten außer den durch die Privilegien vom 3. De-
zember 1860. (Gesetz Samml. Nr. 5. für 1861. S. 69. ff.) und vom 30. März
1863. (Gesetz Samml. Nr. 14. für 1863. S. 254. ff.) genehmigten Anleihen von
je 60,000 Thalern, zusammen 120/000 Thalern, noch erforderlichen Geldmittel
im Wege einer weiteren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag
der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins-
kupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem an-
genommenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen
weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden
hat, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung
von Obligationen zum Betrage von 25,000 Thalern, in Buchstaben: fünfund-
zwanzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
5000 Thaler à 1000 Thaler,
15,000 à 50
5000 é". 100 "
= 25)000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
ünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
en Folgeordnung spätestens vom Jahre 1880. ab mit wenigstens Eintausend
Thalern jährlich zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr-
liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des
Eigenthums nachweisen zu dürfen) geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
Johrgang 1867. (Nr. 6743) 162 er-
Ausgegeben zu Berlin den 5. August 1867.