Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1239 — 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in den vier Amtsblättern der König- 
lichen Regierungen der Provinz Preußen, sowie in einer der zu Königsberg i. Pr. 
erscheinenden Zeitungen und in dem Pr. Holländer Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in bolbsährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in glecher Munzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Pr. Holland, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
find auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
ezogen. 
schos Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Jahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren 
zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Alemeinen Gerichts-Ordnung Theil I. 
Titel 51. J. 120. seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Mohrungen. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der sareisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der chuldoerschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Juhes ..... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons 
au fünhährige erioden ausgegeben. 
ie Ausgabe einer neuen Instipons,Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunal- 
Kasse zu Pr. Holland gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beige- 
druckten Talons, wenn nicht der Inhaber der Obligation Widerspruch dagegen 
eingelegt hat. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen 
Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vor- 
zeigung rechtzeiti gescheden ist. » 
Zur Sichechet er hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Pr. Holland, dennnn ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Pr. Hollaͤnder 
Kreise. 
(Ur. 6743) 162“ Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.