Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6751.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Krotoschin, Regierungsbezirks Posen, zum Betrage von 40,000 Tha- 
lern. Vom 5. Juli 1867. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Konig von Preußen ꝛc. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Krotoschin im Einverständnisse mit 
der Stadwerordneten- Versamnlung daraf angetragen hat, zur Errichtung einer 
städtischen Gasanstalt eine Anleihe von 40,000 Thalern aufthmen und zu die- 
sem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obliga- 
tionen ausgeben zu dürfen, grcheilen Wir in Gemähheit des F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs- 
verpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegemwärtiges Privilegium zur 
Ausstellung von vierzig Tausend Thalern Krotoschiner Stadt-Obligationen, welche 
in folgenden Apoints: 
300 Obligationen à 100 Thaler = 30,000 Thaler, 
100 à 50 50000 
5,000 * 
= 40)000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu 
verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, vom 1. Januar 1871. 5 
nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung mit mindestens zwei 
Prozent der Kapitalschuld, unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten 
Zinsen und des knftigen Reinertrages der Gasanstalt, soweit solcher die plan- 
mäßigen Zins- und Tilgungsbeträge etwa übersteigt, alljährlich zu amortisiren 
sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmung, 
ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befrie- 
digung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 5. Juli 1867. 
(u. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
200 - aà 25 
(Nr. 6751.) Pro-
	        
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