Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1255 — 
Provinz Posen, RNegierungebezirk Posen. 
Talon 
zu der 
Obligation der Stadt Krotoschin. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt geden Rüchabe desselben zu der 
über 
Krotoschiner Stadt-Obligation Littr. J... ü1ber..... Thaler 
à fünf Prozent Zinsen die ..“ Serie Zinskupons für die fünf Jahre vom 
.. ien .. 18. bis zm. .... 18. bei der Kämmereikasse 
chriftlicher Widerspruch eingelegt worden ist. 
Krotoschin, den #n 18. 
(Trockener Stempel.) 
Der Magistrat. 
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes unter Beifügung 
der Amtstitel.) 
. bi . bei 
74 Krotoschin, sofern nicht dagegen Seitens des Inhabers der Obligation vorher 
  
(Nr. 6752.) Statut der Genossenschaft für die Melioration der Grundstücke an den Lubiner 
Seen, Kreis Kosten. Vom 5. Juli 1867. « 
Wir Wilhelm,vonGotteanadeannigvonPreußetHk. 
verordnen nach Anhörung der Betheiligten, auf Grund des Artikels 2. des Gesetzes 
vom 11. Mai 1853. und der S#H. 56. und 57. des Gesetzes vom 28. Februar 
1843.) was folgt: 
K. 1. 
Die Besitzer der an und oberhalb der Lubiner Seen belegenen Wiesen und 
Bruchgrundstücke, welche an schädlicher Nässe leiden, werden zu einer Genossen- 
schaft vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstücke durch Entwässerung mittelst 
Senkung des Wasserspiegels der Lubiner Seen zu verbessern. 
* Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem 
Kreisgerichte zu Kosten. 
5. 2. 
Alle zur Ausführung der Senkung der Seen erforderlichen Anlagen nach 
dem durch den Kreisbaumeister Rose zu Kosten unterm 26. April 1866. gefertigten 
Meliorationsplane und Kostenanschlage, sowie derselbe in den oberen technischen 
Instanzen gebilligt worden, werden auf gemeinschaftliche Kosten der Genossen- 
schaft ausgeführt und unterhalten. 
(. 6751—6752) 164“ Sollte
	        
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