Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Gesetz= Sammlung 
für die 
  
  
(Nr. 6753.) Allerhöchster Erlaß vom 94. Juni 1867., betreffend die Einrichtung besonderer 
Verwaltungsstellen für den früheren Großherzoglich Hessischen Kreis Vöhl 
und den früheren Bayerischen Bezirk Orb. 
A-# den Bericht vom 17. Juni d. J. will Ich unter Rückgabe der Anlagen 
hierdurch genehmigen, daß der frühere Großherzoglich Hessische Kreis Vöhl nebst 
den Enklaven Eimelrod und Höringhausen, sowie der frühere Bayerische Bezirk 
Orb, ähnlich wie die Amtsbezirke im vormaligen Herzogthum Naft#e und der 
Amtsbezirk Heuburg. . 9. Meiner Verordnung vom 22. Februar d. J., Gesetz- 
Samml. S. 273.) als engere Verwaltungsbezirke bestehen bleiben und für dieselben 
je ein dem betreffenden Landrathe untergeordneter Bezirksbeamter bestellt werde, 
er den Titel Amtmann führen soll, und dessen Kompetenz durch besondere In- 
struktion festzustellen ist. 
Berlin, den 24. Juni 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. zu Eulenburg. 
An die Minister der Finanzen und des Innern. 
Jubga 18667. (Nr. 6753—6755.) *165 (Nr. 6754.) 
Ausgegeben zu Berlin den 12. August 1867.
	        
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