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(Nr. 6754.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1867., betreffend die Gestattung des Besuchs
der Universitäten in Zürich und Bern.
A,. f Ihren Bericht vom 11. d. M. will Ich znter Aufhebung t der Order vom
3. Januar 1842. (Gesetz Samml. von 1842. S. 77.) M Unterthanen den
Besuch der Universitäten in Zürich und Bern allgemein wicherum gestatten.
Ems, den 15. Juli 1867.
Wilhelm.
Für den Minister der auswärtigen
Angelegenheiten:
Gr. zur Lippe. v. Mühler.
An die Minister der auswärtigen und der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
(Nr. 6755.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Juli 1867., betreffend die Abstandnahme von der
Bestätigung der in den Herzogthümern Schleswig und Holstein von den
früheren Landesherren oder von den Behörden im Auftrage der Landes-
herren ohne Vorbehalt des Widerrufs ertheilten oder bestätigten Be-
stallungen, Privilegien 2c. bei eintretendem Wechsel in der Person des
Landesherrn.
A#½# den Bericht vom 10. Juli d. J. bestimme % daß es in den Hechog=
thümern Schleswig und Holstein bei eintretendem Wechsel in der Person des
Landesherrn einer Bestätigung der von den frü früheren Landesherren oder von den
Behörden im Auftrage der Landesherren ohne Vorbehalt des Widerrufs ertheilten
oder bestätigten Bestallungen, Privilegien, Konzessionen oder sonstigen Begnadi-
gungen nicht ferner bedürfen soll.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Ems, den 19. Juli 1867.
Wilhelm.
v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
An das Staatsministerium.
(Nr. 6756.)