Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6754.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1867., betreffend die Gestattung des Besuchs 
der Universitäten in Zürich und Bern. 
A,. f Ihren Bericht vom 11. d. M. will Ich znter Aufhebung t der Order vom 
3. Januar 1842. (Gesetz Samml. von 1842. S. 77.) M Unterthanen den 
Besuch der Universitäten in Zürich und Bern allgemein wicherum gestatten. 
Ems, den 15. Juli 1867. 
Wilhelm. 
Für den Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten: 
Gr. zur Lippe. v. Mühler. 
An die Minister der auswärtigen und der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
  
(Nr. 6755.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Juli 1867., betreffend die Abstandnahme von der 
Bestätigung der in den Herzogthümern Schleswig und Holstein von den 
früheren Landesherren oder von den Behörden im Auftrage der Landes- 
herren ohne Vorbehalt des Widerrufs ertheilten oder bestätigten Be- 
stallungen, Privilegien 2c. bei eintretendem Wechsel in der Person des 
Landesherrn. 
A#½# den Bericht vom 10. Juli d. J. bestimme % daß es in den Hechog= 
thümern Schleswig und Holstein bei eintretendem Wechsel in der Person des 
Landesherrn einer Bestätigung der von den frü früheren Landesherren oder von den 
Behörden im Auftrage der Landesherren ohne Vorbehalt des Widerrufs ertheilten 
oder bestätigten Bestallungen, Privilegien, Konzessionen oder sonstigen Begnadi- 
gungen nicht ferner bedürfen soll. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Ems, den 19. Juli 1867. 
Wilhelm. 
v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 6756.)
	        
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