Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Es  war  jedoch  geglückt,  in  die  preußische  Verfassungsurkunde
vom  5.  Dezember  1848  den  Artikel  XII  hineinzubringen:

„Die  evangelische  und  die  römisch-katholische  Kirche,  sowie  jede  andere
  Religionsgesellschaft  ordnet  und  verwaltet  ihre  Angelegenheiten  selbständig
  und  bleibt  im  Besitze  und  Genusse  der  für  ihre  Kultus-,  Unterrichts-
  und  Wohltätigkeitszwecke  bestimmten  Anstalten,  Stiftungen  und
Fonds.‘

Diese  Bestimmung  ging  als  Artikel  ı5  in  die  revidierte
Verfassungsurkunde  vom  31.  Januar  1850  wörtlich  über.  Der
Artikel  hatte,  wie  Schulze-Gävernitz  treffend  bemerkt,  für  die
römische  Kirche  (auch  der  Staatsrechtslehrer  Schulze-Gävernitz
schreibt  gedankenlos  ‚katholische‘‘  Kirche  statt  römische!)  eine
ganz  andere  praktische  Bedeutung  als  für  die  evangelische  oder
protestantische.  „Während  er  für  die  letztere  ein  völlig  toter
Buchstabe  blieb,  weil  es  hier  an  jeder  entsprechenden  Organisation
  fehlte,  nahm  die  ‚katholische‘  (will  sagen  römische)
Kirche  die  ihr  in  diesem  Artikel  zugesprochene  Selbständigkeit
augenblicklich  in  vollstem  Maße  in  Anspruch.“

Nicht  lange  und  die  ‚Katholische‘  Abteilung  im  preußischen
Kultusministerium,  welche  Friedrich  Wilhelm  IV.  auf  Rat  von
Bunsen  errichtet  hatte,  um  die  Interessen  des  preußischen  Staates
gegenüber  den  Anmaßungen  des  römischen  Papsttums  zu
schützen,  wurde  genau  umgekehrt  zum  Werkzeuge  des  Vatikan,
zu  einem  Hebel  in  der  Hand  der  Jesuiten,  um  das  Fundament
des  preußischen  Staates,  gleichsam  aus  seinem  eignen  Kellerraum
  heraus,  unvermerkt  zu  untergraben.

Als  die  Revolution  ausgetobt  hatte  und  die  Reaktion
gegen  diese  einsetzte,  sollten  die  Drahtzieher  im  Vatikan,  als
„Stützen  von  Thron  und  Altar‘,  den  Regierungen  zur  Unterdrückung
  jeder  auf  Freiheit  gerichteten  Regung  an  die  Hand
gehen.  War  nicht  die  unvergleichliche,  auf  unbedingten  Gehorsam
  und  damit  Unterdrückung  auch  nur  der  leisesten  Anwandlung
  von  Geistes-  und  Gewissensfreiheit,  gestellte  ‚Autorität‘‘
  der  römischen  Papstkirche,  mit  ihrer  Hierarchie  und  ihren
Orden,  wie  keine  andre  Institution  dazu  angetan,  jede  freiheitliche
  Regung  im  Volke  im  Keime  zu  ersticken?  Nicht  nur  die
Habsburger  und  Wittelsbacher,  auch  die  protestantischen  Dynastien,
  wie  in  Preußen  und  Baden,  um  nur  die  beiden  wichtigsten
zu  nennen,  hießen  sie  mit  ihren  Jesuitenmissionen  zu  diesem
Zwecke  willkommen.