Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

Geschichtlich  vorgebildete  Elemente  der  Reichsverfassung.  3

gebiet  einmal  auch  die  Methodik  der  andern  Art  berücksichtigt  wird
und  zugleich  die  Leitmotive  des  Staatsrechts  von  der  Staatskunde
  eine  nicht  vordringliche  Begleitung  erhalten.  Der  Gegenstand
  der  Staatsverfassung  scheint  hierzu  besonders  geeignet.
Denn  ich  beziele  in  einer  für  Hörer  aller  Fakultäten  berechneten
  Vorlesung  nicht,  die  Rechtsfragen  allein  zu  betreiben  und
in  nicht  praktischen  Kontroversen  mich  zu  verlieren.  Mein
Zweck  wird  es  zwar  sein,  mich  so  eng  wie  möglich  an  die  Verfassung
  und  wesentlich  nur  an  sie  anzuschließen.  Dabei  aber  will
ich  so  viel  wie  tunlich  in  die  Werkstatt  hineinsehen  lassen,  wie  die
Gesetzesteile  entstunden,  wie  sie  fungieren,  welches  ihre  fortwirkenden
  Keime,  Mängel  und  Schäden  sind,  beleuchtet  durch  die  historischen
  Begebenheiten,  die  Praxis  und  die  Folgen  in  bezug  auf
Macht,  Kultur  und  Wirtschaft.  Mit  andern  Worten,  ich  will  neben
die  Rechtsbegriffe  die  Wirklichkeit  des  Lebens,  neben  die  Vorschriften
die  tatsächlichen  Korrelate  stellen,  an  denen  sie  sich  auslösen.  Damit
ergibt  sich  von  selbst,  daß  meine  Rechtsdarstellung  und  -auslegung  in
historisch-politischer  Betrachtung  geschieht,  deren  das  Staatsrecht
überhaupt  nicht  entbehren  kann.  Dagegen  werde  ich  bloßer  Tagespolitik")
  aus  dem  Wege  gehen,  weil  sie  nicht  in  die  akademischen
Hörsäle  paßt.  Den  Bestrebungen  de  lege  kerenda  kann  ich  daher
nur  in  wenigen  Fällen  Beachtung  schenken.

Nach  diesen  Vorbemerkungen,  Kommilitonen,  will  ich  übergehen
  zu  einer  kurzen  geschichtlichen  Einleitung.  Es  liegt
außer  dem  Bereich  meiner  Aufgabe,  die  früheren  Verfassungszustände
im  alten  Reich  und  im  alten  Bund  und  die  politische  Geschichte
der  deutschen  Einheitsbestrebungen  Ihnen  darzulegen.  Ich  will
nur  die  Frage  stellen:  Welche  Bausteine,  die  wir  in  der  Deutschen
  Reichsverfassungsehen,  kommenherauseinemandern
Gebäude  deutscher  Gemeinschaftlichkeit?  Da  werden  wir
untersuchen  müssen,  in  welcher  Weise  ein  Zusammenhang  besteht  mit
dem  alten  Reich,  dem  Deutschen  Bund,  mit  dem  Zollverein,  mit
der  1849er  Reichsverfassung,  mit  dem  Norddeutschen  Bund  und  endlich
  mit  den  Verträgen,  durch  welche  das  Verhältnis  des  Norddeutschen
  Bundes  zu  den  süddeutschen  Staaten  als  Provisorium
von  1866  bis  1870  geordnet  war.  Es  wird  sich  dabei  ergeben,

 

*)  Für  den  Druck  wurden,  ohne  Störung  der  Gesamtanlage,  einzelne
politische  Streiflichter  noch  eingestreut.

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