Geschichtlich vorgebildete Elemente der Reichsverfassung. 3
gebiet einmal auch die Methodik der andern Art berücksichtigt wird
und zugleich die Leitmotive des Staatsrechts von der Staatskunde
eine nicht vordringliche Begleitung erhalten. Der Gegenstand
der Staatsverfassung scheint hierzu besonders geeignet.
Denn ich beziele in einer für Hörer aller Fakultäten berechneten
Vorlesung nicht, die Rechtsfragen allein zu betreiben und
in nicht praktischen Kontroversen mich zu verlieren. Mein
Zweck wird es zwar sein, mich so eng wie möglich an die Verfassung
und wesentlich nur an sie anzuschließen. Dabei aber will
ich so viel wie tunlich in die Werkstatt hineinsehen lassen, wie die
Gesetzesteile entstunden, wie sie fungieren, welches ihre fortwirkenden
Keime, Mängel und Schäden sind, beleuchtet durch die historischen
Begebenheiten, die Praxis und die Folgen in bezug auf
Macht, Kultur und Wirtschaft. Mit andern Worten, ich will neben
die Rechtsbegriffe die Wirklichkeit des Lebens, neben die Vorschriften
die tatsächlichen Korrelate stellen, an denen sie sich auslösen. Damit
ergibt sich von selbst, daß meine Rechtsdarstellung und -auslegung in
historisch-politischer Betrachtung geschieht, deren das Staatsrecht
überhaupt nicht entbehren kann. Dagegen werde ich bloßer Tagespolitik")
aus dem Wege gehen, weil sie nicht in die akademischen
Hörsäle paßt. Den Bestrebungen de lege kerenda kann ich daher
nur in wenigen Fällen Beachtung schenken.
Nach diesen Vorbemerkungen, Kommilitonen, will ich übergehen
zu einer kurzen geschichtlichen Einleitung. Es liegt
außer dem Bereich meiner Aufgabe, die früheren Verfassungszustände
im alten Reich und im alten Bund und die politische Geschichte
der deutschen Einheitsbestrebungen Ihnen darzulegen. Ich will
nur die Frage stellen: Welche Bausteine, die wir in der Deutschen
Reichsverfassungsehen, kommenherauseinemandern
Gebäude deutscher Gemeinschaftlichkeit? Da werden wir
untersuchen müssen, in welcher Weise ein Zusammenhang besteht mit
dem alten Reich, dem Deutschen Bund, mit dem Zollverein, mit
der 1849er Reichsverfassung, mit dem Norddeutschen Bund und endlich
mit den Verträgen, durch welche das Verhältnis des Norddeutschen
Bundes zu den süddeutschen Staaten als Provisorium
von 1866 bis 1870 geordnet war. Es wird sich dabei ergeben,
*) Für den Druck wurden, ohne Störung der Gesamtanlage, einzelne
politische Streiflichter noch eingestreut.
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